Kritischer Kommentar zum Islam überschreitet ethische Grenzen der Meinungsfreiheit - Teil I

Meinungsfreiheit der Medien zeichnet freiheitliche Staatswesen aus. Aber sie hat Grenzen. Die ethischen Grenzen, die sich der Zeitungsjournalismus mit dem Pressekodex freiwillig gesetzt hat, reichen über die Rechtsprechung hinaus. Dieser Kodex wurde nach Ansicht des Deutschen Presserates mit einem kritischen Kommentar zum Islam in der Online-Ausgabe einer großen Boulevardzeitung verletzt. Dafür sprach er dem Medium eine öffentliche Rüge als seine härteste Sanktion aus. Der Presserat begründet die Rüge in einer Mitteilung. Die gebe ich weiter, weil der Islam gegenwärtig Gegenstand vieler Kommentare ist.

Überschrieben ist der gerügte Kommentar, zu dem 215 Leserbeschwerden eingingen, mit „Islam als Integrationshindernis“. Im Text heißt es unter anderem: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle […] Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. […] Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“

Der Presserat macht deutlich: Es handle sich um pauschalisierende Aussagen über das Verhalten von Muslimen im Allgemeinen. Die würden dadurch eine diskriminierende Wirkung für Angehörige dieses Glaubens entfalten. Das verletze die Ziffern 12 und 1 des Pressekodex.

Aus Ziffer 1: „Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“

Ziffer 12: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“

Der Meinungsbeitrag, so der Presserat weiter, spreche dem Islam als Glaubensrichtung die Integrationsfähigkeit an sich ab. Die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Ursula Ernst, erklärt: „Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen.“ Hier werde jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem man alle Muslime unter einen Generalverdacht stelle. Ernst: „Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert.“ Das richte sich gegen Ziffer 10 des Kodex: „Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen.“ Siehe: www.presserat.de

Diesen Aussagen aus dem Presserat habe ich nichts hinzuzufügen.

Themen & Autoren / Autorinnen
Boulevardzeitungen
Ethik und Moral
Islam
Leseranwalt
Meinungsfreiheit
Rechtsprechung
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits
/ 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Aktuellste Älteste Top

Der Diskussionszeitraum für diesen Artikel ist leider schon abgelaufen. Sie können daher keine neuen Beiträge zu diesem Artikel verfassen!

Weitere Artikel