Eine ganze Reihe von Journalisten im Lande scheut sich offenkundig, fremde Kostenübernahme bzw. Finanzierung ihrer Dienstreisen durch Dritte ganz klar einzugestehen. Das betrifft vorwiegend Reise-, Urlaubs- oder Touristikbeiträge aus aller Welt. Zumindest formuliert es der Deutsche Presserat in seiner verpflichtenden Forderung in Richtline 15 des Pressekodex zu "Vergünstigungen" klarer, als es in der Praxis gebräuchlich ist. Er fordert: "Wenn Journalisten über Pressereisen berichten, zu denen sie eingeladen wurden, machen sie Finanzierung kenntlich."
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