Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Meinung
Icon Pfeil nach unten
Leseranwalt
Icon Pfeil nach unten

LESERANWALT: Leseranwalt: "Clickbaiting" verspielt Glaubwürdigkeit

LESERANWALT

Leseranwalt: "Clickbaiting" verspielt Glaubwürdigkeit

    • |
    • |
    Beispiel für Überschrift und Teaser auf mainpost.de. Ein Artikel wird auch durch eine Frage spannend verkündet. Wer Antworten will, muss den Artikel durch Anklicken aufrufen. Und das kostet Geld. Das ist kein unseriöses "Clickbaiting", sondern zulässiger Leseanreiz. 
    Beispiel für Überschrift und Teaser auf mainpost.de. Ein Artikel wird auch durch eine Frage spannend verkündet. Wer Antworten will, muss den Artikel durch Anklicken aufrufen. Und das kostet Geld. Das ist kein unseriöses "Clickbaiting", sondern zulässiger Leseanreiz.  Foto: Repro Sahlender

    An eine unehrliche Spielart des Journalismus, die seit seiner Verbreitung im Internet digitalen Nutzern drohen kann, erinnert der Deutsche Presserat in jüngst ausgesprochenen Rügen. Es handelt sich um das sogenannte "Clickbaiting". Der Begriff ist negativ belegt. Er bedeutet, es wird in kurzer Form etwas verkündet, was den Nutzer erwartet, wenn er den zu dieser Ankündigung gehörenden Artikel anklickt. Man könnte auch sagen, Leser*innen werden mit einer möglichst interessanten oder Spannung versprechenden Ansage gelockt oder geködert, einen Beitrag aufzurufen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden