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LESERANWALT: Leseranwalt: Ein bundesweit beachteter kurzer Sargtransport

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Leseranwalt: Ein bundesweit beachteter kurzer Sargtransport

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    Wie gehen Medien mit Trauer und Tod um? Oft geht es um rechtliche und ethische Entscheidungen von Veröffentlichungen, dabei um Privatsphäre oder gar um Menschenrecht.  Das symbolische Archivbild stammt von der Beerdigung des englischen Torwarts Gordon Banks, Weltmeister von 1966.
    Wie gehen Medien mit Trauer und Tod um? Oft geht es um rechtliche und ethische Entscheidungen von Veröffentlichungen, dabei um Privatsphäre oder gar um Menschenrecht.  Das symbolische Archivbild stammt von der Beerdigung des englischen Torwarts Gordon Banks, Weltmeister von 1966. Foto: SimonStacpoole

    Trauer zählt grundsätzlich zur Privatsphäre. Trauernde sollten auch an Novembertagen möglichst nicht, etwa in Tränen, öffentlich gezeigt werden. Rechtsprechung und Medienethik bieten Schutz. Manche Fälle können sogar zur unantastbaren menschlichen Intimsphäre gehören, der Juristen neben Krankheit, Sexualität, innerer Gedanken- und Gefühlswelt auch den Tod zurechnen.

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