Trauer zählt grundsätzlich zur Privatsphäre. Trauernde sollten auch an Novembertagen möglichst nicht, etwa in Tränen, öffentlich gezeigt werden. Rechtsprechung und Medienethik bieten Schutz. Manche Fälle können sogar zur unantastbaren menschlichen Intimsphäre gehören, der Juristen neben Krankheit, Sexualität, innerer Gedanken- und Gefühlswelt auch den Tod zurechnen.
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