Auf die Richtigkeit offizieller Meldungen der Polizei darf sich die Presse in der Regel verlassen. Die Polizei gilt in der Rechtsprechung als privilegierte Quelle. Das wird in der redaktionellen Praxis oft so ausgelegt, dass man Mitteilungen der Polizei nur selten überprüft. Eine Arbeit, die man sich gerne erspart. Leicht wird dabei übersehen, dass diese Privilegierung nur gilt, sofern die Mitteilungen keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten.
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