Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Meinung
Icon Pfeil nach unten
Leseranwalt
Icon Pfeil nach unten

LESERANWALT: Leseranwalt: Ein Stinkefinger, der keine Tatsache ist

LESERANWALT

Leseranwalt: Ein Stinkefinger, der keine Tatsache ist

    • |
    • |
    Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++
    Wurde beim Streit zweier Hundehalter ein Stinkefinger gezeigt oder nicht? Dieses gestellte Bild zeigt lediglich, wovon die Rede ist. dpa-Themendienst +++ Foto: Bodo Marks

    Auf die Richtigkeit offizieller Meldungen der Polizei darf sich die Presse in der Regel verlassen. Die Polizei gilt in der Rechtsprechung als privilegierte Quelle. Das wird in der redaktionellen Praxis oft so ausgelegt, dass man Mitteilungen der Polizei nur selten überprüft. Eine Arbeit, die man sich gerne erspart. Leicht wird dabei übersehen, dass diese Privilegierung nur gilt, sofern die Mitteilungen keine Widersprüche und Ungereimtheiten enthalten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden