LESERANWALT

Leseranwalt: Eine Rüge des Presserates und die Kollision von Journalismus mit PR

Medienunternehmen und Journalisten verkaufen ihre Kompetenzen als Dienstleistung. Das ist erlaubt. Doch darin steckt grundsätzlich auch ein Konflikt.
Symbolfoto: Wohin geht der Datenträger mit dem Text? Zu einem journalistischen Medium oder ist er für Custom Content bestimmt? Wenn damit redaktionelle Dienstleistungen verkauft werden, gilt es strenge Grenzen zu beachten.
Foto:  Franziska Gabbert, dpa | Symbolfoto: Wohin geht der Datenträger mit dem Text? Zu einem journalistischen Medium oder ist er für Custom Content bestimmt?

Nicht wenige Tageszeitungen machen im Bemühen um Wirtschaftlichkeit publizistische Kompetenzen zum Angebot. Sie bieten nicht alleine unabhängigen Journalismus in ihren Medien, sondern sie verkaufen als Dienstleister ihre journalistischen Qualifikationen für Kundenwünsche. Das ist erlaubt, wenn man sich an Regeln hält. Für die Ergebnisse stehen Oberbegriffe wie "Custom Content" oder "Corporate Publishing". Da ist journalistisches Können hilfreich, auch wenn's Public Relations (PR) ist – also Öffentlichkeitsarbeit für Auftraggeber.

Herausgefordert sind alle, die von Journalismus leben müssen

Dieses Können bieten auch freie Journalisten, die ebenfalls Aufträge brauchen. Zumal wenn die aus unabhängigen Medien nicht ausreichen. Dann sind gut bezahlte Veröffentlichungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen willkommen. Die strukturell veränderte Welt der Kommunikationsprozesse fordert eben existenziell alle heraus, die von Journalismus leben müssen.

Presserat rügt zwei oberfränkische Zeitungen wegen Interessenkonflikt

Damit Unabhängigkeit und Pressefreiheit bei Geschäften mit Journalismus niemals mitverkauft werden, ist stets eine strenge Trennung der Tätigkeiten geboten. Wird die nicht beachtet, steht der Deutsche Presserat bereit, um einzuschreiten. Aktuell musste er das mit einer Rüge gegen zwei oberfränkische Zeitungen. Für deren Redaktionen hatte eine freie Autorin gedruckt und online über die Kritik eines Oberbürgermeisters an der Leitung des örtlichen Klinikums berichtet. Dessen Aussagen kommentierte sie überdies kritisch. Titel: "Erst denken, dann handeln".

Besser: Solche Kollisionen ganz und gar vermeiden

Das Problem dieser Beiträge der Autorin in den unabhängigen Presse-Angeboten der Zeitungen war offenbar: Die Autorin ist parallel Redaktionsleiterin der Patientenzeitung jenes Klinikums. Da wird ein Interessenskonflikt deutlich sichtbar, der klar gegen Richtlinie 6.1 des Pressekodex verstößt. So erklärt der Presserat zu seiner Rüge: Die freie Journalistin hätte für die Zeitungen über dieses Thema nicht berichten und kommentieren dürfen. Wenn doch, hätte die Redaktion den Interessenkonflikt geeignet offenlegen müssen. Ich meine jedoch: Besser man vermeidet solche Kollisionen ganz und gar.

Große Bedeutung der Trennung für die Redaktion dieser Zeitung

Ich berichte speziell über diese Rüge des Presserates, weil die strenge Regelung, die dazu geführt hat, in dieser Redaktion ebenfalls in hohem Maße zu beachten ist. Zur Mediengruppe Main-Post gehört nämlich die Firma Main-Konzept (MK), die bei mancher ihrer Leistungen mit unabhängigem Journalismus kollidieren könnte. Da gilt es stets darauf zu achten, dass trotz aller Kompetenz in ihren Themenfeldern nie dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. Und auch eine verantwortliche MK-Mitarbeiterin hebt auf Anfrage hervor, dass man diese Trennung sehr, sehr ernst nehme. Anmerkung: Eine Verlinkung mit dem Unternehmen vermeide ich hier, um nicht selbst in Konflikt mit dem Presserat zu kommen (Schleichwerbung).

Auch innerlich unabhängig von allen Kunden des Unternehmens bleiben

Konfliktpotential lässt sich über ein konkretes Beispiel erkennen: Nehmen wir das Gesundheitsmagazin des Universitätsklinikums Würzburg. Im Sinne des Presserechts verantwortet es dessen Pressesprecher. Mit der Umsetzung (mit Texten und Bildern) ist freilich die Firma der Mediengruppe Main-Post beauftragt. Autorinnen und Autoren, die sie einsetzt, werden im Klinik-Magazin namentlich genannt. Käme es zu einem Konflikt mit unabhängigen Beiträgen der Angebote dieser Zeitung, wäre das darüber leicht zu erkennen. Ein eherner Grundsatz der nicht so leicht sichtbar wird, sollte auch nie vergessen werden: Redaktionen müssen innerlich unabhängig von allen Kunden operieren, mit denen ihr Medienunternehmen Geschäfte macht. Daran muss allen gelegen sein.

Was für den Seitenwechsel von Journalisten spricht

Nicht verschweigen kann ich Kontroversen darüber, dass Journalismus und Public Relations zu oft (schon in der Ausbildung) zusammengeworfen werden, obwohl sie ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Der Würzburger Professor Lutz Frühbrodt fürchtete 2017 Marketing mit redaktionellen Mitteln als Ersatzform für Werbung, erklärte aber, das Rad lasse sich nicht mehr zurückdrehen. Grenzen macht die im Grundgesetz für den Journalismus verankerte Pressefreiheit deutlich. Doch der Konflikt wird verschärft, weil immer mehr Journalisten in die interessensgebundene Arbeit für Unternehmen, Institutionen oder Gebietskörperschaften wechseln. Für diesen Seitenwechsel sprechen meist bessere Bezahlung und wirtschaftliche Sicherheit. Aber  schon 2008 unterstreicht das Netzwerk Recherche seinen Leitsatz: "Journalisten machen keine PR"

Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute e.V.

Frühere Leseranwalt-Kolumnen zum Thema Interessenskonflikte:

2017: "Interessenskonflikte von Autoren müssen erkennbar sein"

2019: "Sensationsinteressen bedient"

2019: "Eine Beteiligte hat berichtet"

2022: "Die Fleißarbeit eines Lesers zeigt eindrucksvoll den Gemeinsinn einer freien Mitarbeiterin"

2022: "Ein Lang-Lkw, der sich in voller Länge in die Zeitung verfahren hat"

 
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