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LESERANWALT: Leseranwalt: Erkennbar darf Meinung in Berichte einfließen

LESERANWALT

Leseranwalt: Erkennbar darf Meinung in Berichte einfließen

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    Die freie Meinungsäußerung ist ein demokratischer Grundsatz:  Archivfoto einer Glastafel mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes am Reichstagsufer in Berlin. 
    Die freie Meinungsäußerung ist ein demokratischer Grundsatz:  Archivfoto einer Glastafel mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes am Reichstagsufer in Berlin.  Foto: Foto: Andreas Köster

    Unter dem landsmannschaftlichen Pseudonym „meefisch“ hat mich ein/e Online-Kommentator*in wörtlich wissen lassen: „Ich finde es richtig, dass ein Reporter berichtet. Er hat seine eigene Beurteilung nicht einzuflechten. Das ist in wirklich genügenden Artikeln eh der Fall. Ich möchte sachliche Berichterstattung und keine Meinungsmache ...“

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