Nach Berichten über die tödliche Messerattacke am Haugerkirchplatz in Würzburg fragt Leser G.P., warum vom "Verdächtigen" und "mutmaßlichen Täter" gesprochen werde, obwohl der Täter eindeutig feststehe. Ihm sei bekannt, dass dies Gesetze erfordern würden, solange die Person nicht verurteilt ist. Der Leser schreibt aber auch: "Das können Juristen ja so für sich behalten. Aber mir und den Medien kann niemand verbieten, Dinge so zu nennen wie sie zweifelsfrei sind."
LESERANWALT