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LESERANWALT: Leseranwalt erklärt: Wann die Redaktion in Berichten von "Täter" spricht und auf "mutmaßlich" verzichtet

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Leseranwalt erklärt: Wann die Redaktion in Berichten von "Täter" spricht und auf "mutmaßlich" verzichtet

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    Polizeiabsperrung am Haugerkirchplatz in Würzburg in den Morgenstunden des 17. Septembers. Dort war ein 28-jähriger Club-Besucher auf der Straße getötet worden. 
    Polizeiabsperrung am Haugerkirchplatz in Würzburg in den Morgenstunden des 17. Septembers. Dort war ein 28-jähriger Club-Besucher auf der Straße getötet worden.  Foto: Fabian Gebert

    Nach Berichten über die tödliche Messerattacke am Haugerkirchplatz in Würzburg fragt Leser G.P., warum vom "Verdächtigen" und "mutmaßlichen Täter" gesprochen werde, obwohl der Täter eindeutig feststehe. Ihm sei bekannt, dass dies Gesetze erfordern würden, solange die Person nicht verurteilt ist. Der Leser schreibt aber auch: "Das können Juristen ja so für sich behalten. Aber mir und den Medien kann niemand verbieten, Dinge so zu nennen wie sie zweifelsfrei sind."

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