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LESERANWALT: Leseranwalt: Redaktionelle Schwächen und missglückte Überschriften dürfen nicht ohne Entschuldigung bleiben

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Leseranwalt: Redaktionelle Schwächen und missglückte Überschriften dürfen nicht ohne Entschuldigung bleiben

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    Kritik am Auftritt? Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg bei einer pro-palästinensischen Demonstration in Leipzig. Die Nachricht darüber führte in der Zeitung zu einer nicht korrekten Überschrift.
    Kritik am Auftritt? Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg bei einer pro-palästinensischen Demonstration in Leipzig. Die Nachricht darüber führte in der Zeitung zu einer nicht korrekten Überschrift. Foto: Raik Schache, dpa

    Es gibt in den gedruckten Titeln der Main-Post seit vielen Jahren die Rubrik "So ist's richtig". Ihr Zweck macht sie zu einem Pflichtteil. Denn sie dient der unverzichtbaren Korrektur von Fehlern, auch solchen, für die noch kein rechtlicher Anspruch besteht, wie bei der Veröffentlichung falscher Tatsachen. Am häufigsten sind Verwechslungen oder falsche Namen.

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