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LESERANWALT: Leseranwalt: Verdachtsmomente der Polizei, die besser nicht weiterverbreitet werden

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Leseranwalt: Verdachtsmomente der Polizei, die besser nicht weiterverbreitet werden

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    Nicht jede Polizeiaktion muss in der Presse gemeldet werden. Vor allem dann nicht, wenn unschuldige Personen durch Verdachtsberichterstattung belastet werden könnten.
    Nicht jede Polizeiaktion muss in der Presse gemeldet werden. Vor allem dann nicht, wenn unschuldige Personen durch Verdachtsberichterstattung belastet werden könnten. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Diskussionswürdig sind Polizeimeldungen, die Personen mit einem Verdacht belasten. Das zeigt eine veröffentlichte Nachricht, mit deren Wirkung sich die Redaktion kontrovers auseinandergesetzt hat, weil sie kein Einzelbeispiel ist. Es war nämlich die glaubhafte Botschaft angekommen, dass wohl ein Mensch, der sich falsch verdächtigt sieht, unter Folgen einer solchen Meldung leidet.

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