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LESERANWALT: Leseranwalt: Warum die Redaktion eine Polizeimeldung anders veröffentlichen muss als die Polizei selbst

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Leseranwalt: Warum die Redaktion eine Polizeimeldung anders veröffentlichen muss als die Polizei selbst

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    Verkehrssünder dürfen in Massenmedien nicht identifizierbar werden. Auch nicht dann, wenn die Nachricht selbst bereits mit Details von der Polizei online veröffentlicht worden ist (Symbolbild).  
    Verkehrssünder dürfen in Massenmedien nicht identifizierbar werden. Auch nicht dann, wenn die Nachricht selbst bereits mit Details von der Polizei online veröffentlicht worden ist (Symbolbild).   Foto: N. Schwarzott

    Ob kleine oder große Sünden, gerne auch im Straßenverkehr – die Polizei veröffentlicht sie in ihren Presseberichten im Internet neben allerlei Straftaten. Alles ist dort regional geordnet präsentiert. Ein Service, den Medien schätzen, auch diese Zeitung. Doch ist bei der Nutzung der Polizeimitteilungen für Redaktionen Vorsicht geboten.

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