Eine redaktionelle Ungeschicklichkeit verletzt in einem Lokalteil der Zeitung und online eine journalistische Grundregel. Das ist bewusst vorsichtig formuliert. Es geschieht in einem Bericht über die Wiedereröffnung eines bekannten Cafés, das geschlossen gewesen war. Von diesem Neubeginn habe gewiss nicht nur ich gerne erfahren.
LESERANWALT