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Würzburg: Leseranwalt: Was nach verletztem Infektionsschutz schützt

Würzburg

Leseranwalt: Was nach verletztem Infektionsschutz schützt

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    Obwohl das Ermittlungsverfahren in der Sache eingestellt wurde, mussten sich Gesundheitsminister Jens Spahn und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nach einem Besuch der Uniklinik Gießen im April 2020 - schon ob ihrer Bekanntheit und Vorbildfunktion - die Berichte über diese Aufzugfahrt mitten in der Corona-Krise gefallen lassen.
    Obwohl das Ermittlungsverfahren in der Sache eingestellt wurde, mussten sich Gesundheitsminister Jens Spahn und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nach einem Besuch der Uniklinik Gießen im April 2020 - schon ob ihrer Bekanntheit und Vorbildfunktion - die Berichte über diese Aufzugfahrt mitten in der Corona-Krise gefallen lassen. Foto: Bodo Weissenborn/Hessischer Rundfunk/dpa

    Die Frage, wie über Personen, die gegen das Infektionsschutz-Gesetz (IfSG) verstoßen, berichtet werden darf, ob mit Namen oder sogar mit Bild, kann man sich in diesen Zeiten stellen. Meldungen über solche Gesetzesverstöße, meist dem Polizeibericht entnommen, häufen sich. Fast immer heißt es, dass die Verstöße der Beschuldigten von den Beamten "zur Anzeige gebracht" werden. Für Journalisten bedeutet das, es handelt sich noch um eine Verdachtsberichterstattung. Dieses Stadium rechtfertigt in den meisten Fällen noch keine Identifizierung der Betroffenen.

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