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LESERANWALT: Leseranwalt: Wenn die Redaktion nicht kommt wie die Feuerwehr, wenn's brennt

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Leseranwalt: Wenn die Redaktion nicht kommt wie die Feuerwehr, wenn's brennt

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    Ein Feuerwehr-Vorsitzender ist frustriert. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Redaktion sind nicht zu seiner Versammlung zu rufen wie die Feuerwehr, wenn's brennt. Es hat sich einiges verändert in der lokalen Berichterstattung. Das Symbolbild zeigt Feuerwehren bei einem Einsatz im Juli 2022 im Sinngrund.
    Ein Feuerwehr-Vorsitzender ist frustriert. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Redaktion sind nicht zu seiner Versammlung zu rufen wie die Feuerwehr, wenn's brennt. Es hat sich einiges verändert in der lokalen Berichterstattung. Das Symbolbild zeigt Feuerwehren bei einem Einsatz im Juli 2022 im Sinngrund. Foto: Foto: Christoph Schmitt

    Anders als die Feuerwehr, wenn es brennt, erscheinen nicht immer Journalisten oder freie Mitarbeiter vor Ort, wenn sie gerufen werden. Das ist anders als noch vor einem Jahrzehnt. Bei Veranstaltern, die Berichterstatter wünschen, trifft nun oft eine Absage aus der Redaktion ein, so wie beim Vorsitzenden der Feuerwehr eines kleinen Dorfes vor seiner Mitgliederversammlung. Inhalt: Solche Versammlungen werden in der Regel nur dann von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter besetzt, "wenn der Verein ein Jubiläum feiert, es einen Generationswechsel im Vorstand gibt oder über ein großes neues Projekt (z.B. Bau eines Vereinsheims) berichtet wird. Wir bitten Sie, selbst einen Bericht und ein Bild anzufertigen und über unser Online-Portal hochzuladen: mainpost.de/einsenden"

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