Ein Journalist im Ruhestand schreibt mir, der Titel "Freie Radikale" (Ausgabe vom 16.9.) - mit physikalischer und gesundheitlicher Doppeldeutigkeit - sei eindeutig Meinung. Sie betrifft die Politikerin der Linken, Sarah Wagenknecht, und ihre Partei. Und der einstige Kollege will wissen, was ich zu dieser Überschrift sage. Auch für mich ist sie Meinung. Und als solche sollte sie bekanntlich nicht über einem Bericht stehen, der Objektivität zumindest anstrebt.
Gute Begründungen schaffen keine Tatsachen
Nicht genug, denn Interpretationen folgen in der Unterzeile zur Überschrift: Wagenknecht habe mit ihrer "Wirtschaftskrieg-Rede" erneut bewiesen, dass sie ihre Agenda über Belange der Partei stellt, heißt es da. Und: Beschlüsse seien ihr egal. Selbst wenn man diesen Auslegungen und Deutungen zustimmt, bleiben sie Interpretationen des Autors. Interpretationen, die zum Framing werden können, sind immer subjektiv, deshalb meinungsbetont. Sie werden nicht dadurch zu Tatsachen, dass sie gut begründet sind und weite Teile der Partei ihnen hier offenbar zustimmen.
Beschreibung aus der Perspektive eines politischen Journalisten
Nun handelt es sich bei diesem Artikel um keinen Bericht. Fakten sind darin zwar richtig dargestellt, aber die sind eben meist gleich eingeordnet und gedeutet. Ein politischer Journalist beschreibt so das Verhältnis von Sarah Wagenknecht zu ihrer Partei aus seiner Perspektive. Dass der sich zuvor intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat und selbst orientiert hat, damit seine Worte auch zur Orientierung des Publikums beitragen können, darf von einem Journalisten erwartet werden. Das ist folglich zu begrüßen.
Es geht um die Unterscheidung von Meinung und Bericht
Dennoch finde ich die Darbietung des Beitrages verbesserungswürdig. So empfehle ich nicht zum ersten Mal, solche Interpretationen von aktueller Politik, wie sie oft Korrespondenten aus Hauptstädten liefern, klar als deren Analysen zu kennzeichnen. Damit würde die Redaktion einer lehrbuchgerechten eindeutigen Unterscheidung von Meinung und Nachricht, aber auch von Berichten, einigermaßen gerecht. Das hilft gerade für das richtige Verständnis von Texten, die – wie unser Beispiel – nicht von vornherein erkennbar als Kommentar oder auf Meinungsseiten daherkommen.
Wo Meinung beginnt: Kennzeichnung von Analyse ist nötig
Leserinnen und Leser haben bei mir öfter Unverständnis signalisiert, wenn etwas im Gewand eines Berichtes präsentiert worden ist und deshalb der von ihnen erwarteten nüchternen Betrachtung des Themas oder Ereignisses nicht gerecht wurde. Natürlich gibt es auch die Leute, die Journalismus selbst gut einzuordnen wissen. Die erkennen, wo die Meinung eines Autors beginnt und die Tatsachen enden. Darauf setzen jene Redaktionen, die wie unsere, eine Kennzeichnung von Analysen für überflüssig halten. Das sind aus meiner Sicht viele – zu viele.
Es geht hier nicht um Einseitigkeit
Es gibt zweifellos medienkritische Zeitgenossen, die selbst eindeutige Kennzeichnungen von Darstellungsformen nicht zurückhalten, wenn sie meinen, Einseitigkeit erkannt zu haben. Sie tun das seit allen Zeiten auch bei Meinungsbeiträgen, die unter der Überschrift Kommentar präsentiert sind. Das ist dann allerdings ein anderes Thema. Es betrifft nicht die formale Einordnung oder Darstellungsform einer Veröffentlichung, sondern den verantwortlichen Umgang des Journalismus mit seiner Freiheit, der Unabhängigkeit und der versprochenen Über- oder Unparteilichkeit. Davon ist bei unserem vorliegenden Konflikt um den Artikel "Freie Radikale" nicht die Rede.
Beschreibung eines journalistischen Konfliktes
So empfehle ich weiterhin die eindeutige und erklärende Präsentation der diversen meinungsbetonten journalistischen Stilformen. Je klarer, desto besser. Das hätte in unserem Fall zugunsten der einfachsten Form von formaler Transparenz, die alle Leser mitnimmt, auf deren Augenhöhe bleibt und dabei Medienkompetenz erhöht, geschehen können. Da gibt es Nachholbedarf, obwohl sie auch laut Wirkungsforschung im Umfeld der verwaschenen Masse von Informationen aus der digitalen Welt unverzichtbar erscheint. Sie macht oft den entscheidenden Unterschied aus. Der Mehraufwand lohnt. Der Ex-Kollege hat mir zugestimmt. Aus der zuständigen Redaktion vernehme ich, dass es besser gewesen wäre, den vorliegenden Beitrag als Meinung kennzeichnen.
Damit kein Missverständnis entsteht: Dieser Beitrag ist unpolitisch, also weder für noch gegen Wagenknecht! Er ist meine Beschreibung eines journalistischen Konfliktes.
Anton Sahlender, Leseranwalt
Siehe auch Vereinigung der Medien-Ombudsleute e.V.

Frühere Leseranwalt-Kolumnen zur Kennzeichnung von Meinung und Bericht
2018: "Analysen sind Meinung"
2020: "Warum ich auf das Wohl eines nachdenklichen Lesers anstoßen muss"
2022: "Was einem sehr guten Artikel aus Russland zur Perfektion fehlt"