Kleine Unklarheit, große Wirkung. Ausgelöst hat sie ein Satz auf der Titelseite der gedruckten Main-Post vom 15. April. Unter der Überschrift „Aktuelle Ausgangssperren in Unterfranken“ war da wörtlich zu lesen: „In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen dauerhaft eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nach geltendem Recht von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung (und dem dazugehörigen Garten oder Balkon) untersagt.“
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