Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Meinung
Icon Pfeil nach unten
Leseranwalt
Icon Pfeil nach unten

LESERANWALT: Leseranwalt: Wie es zum 860-fachen Fake auf Facebook  kam

LESERANWALT

Leseranwalt: Wie es zum 860-fachen Fake auf Facebook  kam

    • |
    • |
    "Nein" zur Ausgangssperre: Wo gilt sie? Das Symboldbild stammt von einer Demonstration in diesem April in Köln. 
    "Nein" zur Ausgangssperre: Wo gilt sie? Das Symboldbild stammt von einer Demonstration in diesem April in Köln.  Foto: Henning Kaiser, dpa

    Kleine Unklarheit, große Wirkung. Ausgelöst hat sie ein Satz auf der Titelseite der gedruckten Main-Post vom 15. April. Unter der Überschrift „Aktuelle Ausgangssperren in Unterfranken“ war da wörtlich zu lesen: „In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen dauerhaft eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist nach geltendem Recht von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung (und dem dazugehörigen Garten oder Balkon) untersagt.“

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden