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LESERANWALT: Mehr als ein nach Dresden modern gewordenes Verständnis

LESERANWALT

Mehr als ein nach Dresden modern gewordenes Verständnis

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    01.09.2018, Sachsen, Chemnitz: Die Teilnehmer der Demonstration von AfD und dem ausländerfeindlichen Bündnis Pegida, der sich auch die Teilnehmer der Kundgebun
g der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Chemnitz angeschlossen haben, ziehen durch die Stadt. Bei den für den 01.09.2018 angekündigten Demonstrationen rechnet die sächsische Polizei mit einer hohen Zahl von Teilnehmern. Foto: Ralf Hirschberger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
    01.09.2018, Sachsen, Chemnitz: Die Teilnehmer der Demonstration von AfD und dem ausländerfeindlichen Bündnis Pegida, der sich auch die Teilnehmer der Kundgebun g der rechtspopulistischen Bürgerbewegung Pro Chemnitz angeschlossen haben, ziehen durch die Stadt. Bei den für den 01.09.2018 angekündigten Demonstrationen rechnet die sächsische Polizei mit einer hohen Zahl von Teilnehmern. Foto: Ralf Hirschberger/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit Foto: Ralf Hirschberger (dpa)

    Bei kontroversen Diskussionen über die bundesweit bekannt gewordene zu lange  polizeiliche  Behinderung der Aufnahmen eines TV-Teams   bei einer Demonstration in Dresden kann nicht außer Acht gelassen werden, dass zur grundgesetzlich gesicherten Pressefreiheit die Informationsfreiheit gehört. Die Erfassung öffentlicher Ereignisse ist damit auch gesichert. Deshalb kann es kaum Zweifel daran geben, dass die polizeiliche Behinderung von Journalisten, die bei jener Demonstration aufgenommen haben, von bestehendem Recht nicht gedeckt war, ja sogar dagegen verstoßen hat.

    Verantwortung der Sicherheitsbehörden

    Ich zitiere aus einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Presserates zu diesem Thema. Der nimmt, so wörtlich, „Behinderungen journalistischer Arbeit bei der Berichterstattung über Demonstrationen zum Anlass, Politik und Sicherheitsbehörden an ihre besondere Verantwortung für die Gewährleistung der Pressefreiheit zu erinnern. Die deutsche Verfassung weist Presse und Rundfunk einen hohen Rang zu, weil die Staatsform der repräsentativen Demokratie ohne unabhängige, an ethische Grundwerte gebundene Beobachtung durch Medien nicht lebensfähig ist.“

    Ich füge dem zur Verdeutlichung stets hinzu, dass Pressefreiheit eben kein Privileg ist, das zum Nutzen von Medien und Journalisten geschaffen worden ist. Das wäre ein Missverständnis. Es handelt sich um eine Freiheit, die stellvertretend für alle Leser und Nutzer, ja für die ganze Gesellschaft wahrgenommen werden muss. Informationen und Kommentare, die daraus entstehen, sollen Menschen zur Teilnahme am demokratischen Prozess befähigen.

    Praktizierter Verfassungsschutz

    Der Presserat hält in seiner Mitteilung fest, dass sich aus der Pressefreiheit ein Anspruch journalistischer Medien auf Schutz durch  Sicherheitsbehörden bei der Ausübung journalistischer Arbeit ergibt. Darin erkennt er "praktizierten Verfassungsschutz". Klar mitgeteilt wird: „Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein Anspruch, den journalistischen Medien gegen den Staat durchsetzen müssen. Es ist vielmehr ein verfassungsmäßiger Anspruch. Die Sicherung der Umsetzung gehöre auch zu den Aufgaben des Staates gehört.

    Es fällt auf, dass beim Presserat von "journalistischen Medien" die Rede ist. Das ist wichtig. Denn das bedeutet, dass nicht jeder, der mit einem Aufnahmegerät daherkommt, das beschriebene Recht in Anspruch nehmen kann. Journalisten sei empfohlen, ihre Ausweise nicht zu vergessen.

    Modernes Verständnis

    Der Presserat fordert nun die Verantwortlichen der Polizei auf, ein modernes Verfassungsverständnis auch in der praktischen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verankern. Dafür bietet er den Verantwortlichen seine Unterstützung an. - Ein Hinweis, so meine ich, der natürlich gleichermaßen auch umgekehrt für Journalisten gelten sollte. Dabei halte ich das aber für eine Selbstverständlichkeit, die immer schon gegolten haben sollte und nicht für ein erst jetzt modern gewordenes Verständnis. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht (Sachsen-Anhalt) hat jedenfalls im Plenum des Presserates versichert, er werde in der Innenministerkonferenz die in den 90er Jahren vereinbarten Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei bundesweit wieder stärker in das Bewusstsein der Beamten rücken.

    Verhaltensgrundsätze

    Verwiesen wird nun auch vom Presserat auf die schon 1993 mit den Innenministern vereinbarten „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk und Polizei“. Diesen Grundsätzen, die auf gegenseitiges Verständnis setzen, entnehme ich unter Punkt 10: „Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, auch bei <…> Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung. Andererseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z.B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen, es sei denn, dass Ausnahmen zugelassen werden.“

    Nachrichtensperren werden nicht akzeptiert

    Und im Kodex des Presserates ist in Ziffer 4 dazu unter anderem nachzulesen: „Bei Unglücksfällen und Katastrophen beachtet die Presse, dass Rettungsmaßnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben.“ Dort steht aber auch in Richtlinie 11: „Nachrichtensperren akzeptiert die Presse grundsätzlich nicht. Ein abgestimmtes Verhalten zwischen Medien und Polizei gibt es nur dann, wenn Leben und Gesundheit von Opfern und anderen Beteiligten durch das Handeln von Journalisten geschützt oder gerettet werden können.“

    Von letzterem konnte bei der viel beachteten polizeilichen Behinderung von TV-Aufnahmen in Dresden offenkundig nicht die Rede sein.

    Weitere Leseranwalt-Kolumne zum Thema:

    "Lehren für den Journalismus" (2018)

    Anton Sahlender, Leseranwalt. Siehe auch www.vdmo.de

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