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Nachträgliche Schönheitsreparaturen an hässlichen Bildern wichtiger Politiker

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Nachträgliche Schönheitsreparaturen an hässlichen Bildern wichtiger Politiker

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    So sehe die Frau nun wirklich nicht aus, wie am 19. November auf dieser Seite zum „Zitat des Tages“ gezeigt. Weiter geschimpft habe der Mann, „so hässliche Bilder dürfen von einer wichtigen Politikerin nicht veröffentlicht werden“. Dazu fällt mir spontan ein: Wenn schon, warum nur von Politikern?

    Weiter der Leser: Die Redaktion hätte das schlechte Bild mit Fotoshop technisch noch nachbearbeiten müssen. Dann hätte Frau von der Leyen wieder gut ausgesehen.

    Die Kollegin hat dem Anrufer erklärt, dass selbst die kleinste nachträgliche Schönheitsreparatur verboten ist, weil sie Wirklichkeit verfälscht. Wenn selten mal in ein Bild technisch eingegriffen wird, muss es nachrichtlich begründet sein und den Lesern in der Bildunterzeile erklärt werden – hier etwa mit dem Satz: „Gesichtsfalten fototechnisch geglättet.“ Solche Umsetzung journalistischer Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit wäre in diesem Fall inhaltlich nicht zu begründen und – gelinde gesagt – besonders unsensibel.

    Ich gebe zu, dass es vorteilhaftere Von-der-Leyen-Fotos gibt. Und doch handelt es sich um kein hässliches Bild, sondern um eine sehr ehrliche Momentaufnahme. Verbesserungen von Fototechnik und Druck machen sichtbar, was früher verborgen blieb. Die Meinungen darüber, ob ein anderes Foto hätte verwendet werden müssen, gehen auseinander. Für das vorliegende spricht zumindest, dass der erfreute Blick der Ministerin zu ihrer Aussage passt, dass die ältere Generation in Deutschland noch nie so gebildet und gesund gewesen sei.

    Man möge mir glauben, dass die Redaktion der Ministerin nicht schaden wollte, aber bei der Bildauswahl journalistische Maßstäbe angelegt hat, nicht die einer Werbeagentur. Frau von der Leyen oder ihr Ehemann werden des Fotos wegen wohl niemanden verklagen. Für Ministerinnen wie Minister soll schließlich Kompetenz sprechen, nicht Schönheit.

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