Das war ziemlich heftig: Fast 50 Beschwerden von Lesern an den Deutschen Presserat richteten sich gegen einen scharfen Kommentar der „TAZ“ (die Tageszeitung/Berlin) zur Papstwahl. Diese Information war jüngst einer Mitteilung des Presserates, der Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle gedruckter Medien, zu entnehmen.
Jener Papstwahl-Kommentar war in der Online-Ausgabe der „TAZ“ im Internet unter der Überschrift „Alter Sack der Xte“ erschienen. Der Presserat beanstandet diese Überschrift aber nicht, auch nicht den Kommentar dazu, so wie beides online verbreitet worden ist. Es handelt sich laut Presserat zwar schon um eine scharfe Bewertung. Die sei, wie auch die Formulierungen im Kommentar „Alter Sack I. folgte Alter Sack II.“ oder „esoterischer Klimbim“ als Bezeichnung für katholische Dogmatik provokativ und polemisch, aber noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Religiöse Gefühle sieht der Presserat mit diesen Äußerungen jedenfalls nicht geschmäht. Eine Institution wie die katholische Kirche und ihr Oberhaupt müssten deutliche öffentliche Kritik aushalten.
Was die Kirche und Papst nicht aushalten müssen und womit religiöse Gefühle geschmäht werden, das hat der Presserat auf der Grundlage seines Kodex ebenfalls entschieden: Die Überschrift über den Kommentar in der gedruckten Ausgabe der „TAZ“, „Junta-Kumpel löst Hitlerjunge ab“ widerspricht journalistischen Grundsätzen. Für diese Schlagzeile hat der Presserat der Zeitung mit einer Rüge seine schwerste Sanktion ausgesprochen. Er sieht darin eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung (Ziffer 2 Pressekodex). Die Erkenntnisse über die Nähe des Papstes zur argentinischen Militärdiktatur reichen nicht aus, um sie in der Überschrift mit der Bezeichnung „Junta-Kumpel“ zuzuspitzen und sie als erwiesen darzustellen. Den Papst ohne ausreichende Belege in die Nähe eines Regimes zu rücken, das Zehntausende von Menschen ermordet hat, verletze ihn zudem in seiner Ehre (Ziffer 9 Pressekodex).
In der Ziffer 2 des Pressekodex zur Sorgfalt heißt es unter anderem: „Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben.“ Und: „Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“
Die Ziffer 9, Schutz der Ehre, lautet: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“
Siehe: www.presserat.de
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