Missbrauch kann in der Berichterstattung zur Gratwanderung werden. Man muss fragen, wie viele Details sind angemessen? Das hat ein Kollege getan, als in der Redaktion kontrovers diskutiert wurde, ob man im Artikel vom 28.6. „Missbrauchsprozess: Warum bemerkte die Mutter nichts?“ zu viele Einzelheiten über seine Praktiken (Vorbereitung, Tathergang und Ort) über Taten mitgeteilt hat, die einem Angeklagten vorgeworfen werden.
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