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Tipps für schnellen Sex in den Ferien waren nicht ernst gemeint

Leseranwalt

Tipps für schnellen Sex in den Ferien waren nicht ernst gemeint

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    Dafür spricht eine Entscheidung des Deutschen Presserates, die ich zum Ende der Ferien für Sie herausgesucht habe. Sie lässt erkennen, dass Geschmacksfragen keine Rolle spielen – also auch nicht bei Satiren.

    Der Fall spielt im Jahr 2007: Eine Jugendzeitschrift veröffentlicht unter der Rubrik „Hot-List“ (Heiße Liste) zwei Aufstellungen. Eine davon ist überschrieben mit „10 Tipps für schnellen Ferien-Sex!“ Erster Tipp: „Sag den Typen, dass Du 15 bist – und nicht 13!“ Ein weiterer Ratschlag: „Sag: Dumm fickt gut – hier ist mein Zeugnis!“

    Gegenüber dem Presserat, der Organisation zur freiwilligen Selbstkontrolle der Presse in Deutschland, bezeichnet ein Leser die Tipps als primitiv und widerwärtig. Tipp 1 sei eine gefährliche Aufforderung zur Lüge und zum Betrug. Der Beschwerdeführer, wirft der Zeitschrift vor, im Hinblick auf den in der Türkei inhaftierten Jungen, die nötige Verantwortung außer Acht zu lassen.

    Dagegen lässt die Rechtsabteilung des Verlags den Presserat wissen, dass sie die Tipps als eine satirische Aufarbeitung zeitgeschichtlicher Ereignisse sieht. Feriensex sei angesichts des in der Türkei inhaftierten Jungen ein Thema, das bundesweit kontrovers diskutiert werde. Die Zeitschrift habe darüber journalistisch ausgewogen berichtet. Der Verlag geht davon aus, dass der Presserat nicht verlangt, Satire auch noch als Satire zu kennzeichnen. Der „verständige“ Leser der Zeitschrift sehe in der „Hot-List“ weder eine Verletzung des sittlichen Empfindens noch des Jugendschutzes. Die Tipps würden von den Jugendlichen durchaus als Scherz aufgefasst.

    Handelt es sich bei der „Hot-List“ tatsächlich um Satire? Auf diese Frage gibt darauf hin der Presserat seine Antwort. Ihm scheint der humoristische Umgang mit aktuellen Themen Teil des Konzepts der Rubrik zu sein. So sah er die Liste mit der überspitzten Darstellung von „10 Tipps für schnellen Ferien-Sex!“ als eindeutig nicht ernst gemeint an. Er wies die Leserbeschwerde als unbegründet ab.

    Zu beachten ist: Geschmackliche Einordnungen nimmt der Presserat grundsätzlich nicht vor. Er hat es für die Ratschläge der Jugendzeitschrift auch nicht getan. Die Auffassungen von gutem und schlechtem Geschmack seien eben unterschiedlich.

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