Leseranwalt
Warum Polizeibeamte von der Redaktion unkenntlich gemacht wurden
Auch Polizisten haben grundsätzlich ein Recht am eigenen Bild - Aber in vielen Fällen werden sie zu einem Teil der Zeitgeschichte und dürfen im Bild erkennbar sein - Im folgenden Beispiel, beim Relegationsspiel der Würzburger Kickers, waren sie bei einem sogenannten öffentlichen Aufzug zu sehen - Was Juristen und das Kunsturheberrechts Gesetz (KUG) dazu sagen