Richter entscheiden, wenn sie Kläger und Beklagte bzw. deren Anwälte und eventuell Zeugen zur Sache angehört und deren Aussagen und Argumente vor bestehendem Recht bewertet haben. So soll es sein. Darauf muss man vertrauen können. Trotzdem fallen Urteile bekanntlich nicht immer zur Zufriedenheit der Beteiligten aus. Zuweilen wird das zum Problem von Journalisten, die über eine Verhandlung berichten.
So war es bei einem Nachbarschaftsstreit, über den ein Gericht entschied. Darüber war in einer Lokalausgabe berichtet worden. Das hat einen der Beteiligten an der Auseinandersetzung so verärgert, dass er seine Zeitung abbestellte. Er bezweifelt nämlich, dass an dem privaten Streitfall überhaupt öffentliches Interesse besteht. Folglich ist für ihn die Veröffentlichung unzulässig.
Anders sieht das die Lokalredaktion. Geht es doch um einen vor Ort bekannten Baum, über den schon zuvor berichtet wurde. Außerdem waren die Erklärungen des Gerichts für ähnliche Fälle richtungsweisend. Also besaß der Bericht auch für Dritte einen Nutzwert.
Solcher Nutzen entsteht bei Zivilverfahren nicht selten: Kann es sich doch um Miet- oder Eigentumsauseinandersetzungen handeln, um geschäftliche Streitigkeiten und vieles mehr, was das Alltagsleben betrifft. Leser können sich an solchen Entscheidungen und deren Begründungen orientieren, falls sie mal in eine ähnliche Situation geraten. Lesenswert sind auch überraschende Entscheidungen oder Fälle, die kuriose Vorgänge aufzeigen. Sozusagen aus der Kategorie „Mann beißt Hund“.
Schließlich hat sich der Abbesteller noch beschwert, weil er vor der Berichterstattung aus dem Gericht nicht zu Wort gekommen sei. Ja, beide Seiten zu hören, wäre außergerichtlich in einem Streitfall journalistisch notwendig gewesen. Hier aber hat das der Richter bereits getan. Er hat die Argumente von Kläger und Beklagten schon gegeneinander abgewogen und entschieden. Und Urteile gelten, wenn sie rechtskräftig sind, juristisch als Wahrheitsbeweis. Für nachfolgende und vergleichbare Fälle werden sie gerne als Orientierung herangezogen.
Natürlich dürfen Redaktionen Entscheidungen von Gerichten in Zweifel ziehen und neu recherchieren. Das ist notwendig, wenn Anhaltspunkte für eine schlechte oder falsche Entscheidung vorliegen. Die gab es nicht, obwohl das der Beschwerdeführer aus seiner Sicht anders sieht.
Ich bitte um Verständnis, wenn ich den Fall, der zur Beschwerde führte, nicht erkennbar mache. Geht es doch um grundsätzlich gültige Kriterien für Gerichtsberichte.