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Wenn ein Berichterstatter in das berichtete Ereignis selbst eingebunden war

Leseranwalt

Wenn ein Berichterstatter in das berichtete Ereignis selbst eingebunden war

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    Quellenklarheit ist ein gewichtiger journalistischer Grundsatz. Ich gehe darauf ein, weil auch Nachrichten verbreitet werden, die redaktionell gesehen aus zweiter Hand stammen. Aus anderer Perspektive betrachtet, sind sie dagegen aus erster Hand – dann, wenn etwa der Vorsitzende selbst aus seinem Verein berichtet. Alles da gewesen und grundsätzlich noch nicht verwerflich.

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