Keine Sorge, vertrauliche, also nichtöffentlich gesprochene Worte, persönliche Lebens- und Geheimbereiche bleiben durch das Strafgesetzbuch (StGB. §§ 201-205) geschützt. Dazu zählen die Privat- und Intimsphäre. Unbefugte Veröffentlichungen davon sind verboten. Das versichere ich jenen, die neuerdings zu zweifeln beginnen sollten, ob des spektakulären Ibiza-Videos, das von Medien veröffentlicht worden ist. Geschützt bleiben nach wie vor aber normale Gespräche von Personen, die ihre Worte nicht selbst an die Öffentlichkeit richten oder sie nicht gerade in gut besuchten Kneipen verkünden, wo sie von Dritten leicht mitgehört werden können.
LESERANWALT