Wenn ich in Deutschland einen Staatsdiener zum Beispiel mit der Formulierung: „Ich würde Sie am liebsten als A . . . bezeichnen“, so schützt mich der Konjunktiv nicht vor einer Beleidigungsklage. Vor deutschen Gerichten wurden dafür schon Geldstrafen von 1600 Euro verhängt. Aus diesem Grund kann man die Entscheidung der Bundeskanzlerin nur begrüßen, staatsanwaltliche Ermittlungen im Fall Böhmermann zuzulassen. Die im sogenannten Schmähgedicht zu lesenden Auslassungen gegenüber dem türkischen Präsidenten sind unterste Schublade, respektlos und menschenverachtend. Worin der künstlerische Wert dieses Gedichts liegt, erschließt sich mir nicht. Auch die Meinungsfreiheit hat da ihre Grenzen, wo die Würde eines Menschen, egal ob er nun Präsident, Polizist oder Nachbar ist, missachtet wird.
Leserbriefe