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Aufgaben der Jugendvertretung

Leserbriefe

Aufgaben der Jugendvertretung

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    Zum Artikel „Lehre mit Garantie zur Übernahme“ (2.8.):

    Um zum Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sprechen zu können, muss man ihre Aufgaben laut Gesetz kennen. Das Gesetz besagt, dass bei Maßnahmen, die Jugendliche und Auszubildende betreffen – wie Fragen zur Berufsausbildung, Übernahme und Gleichstellung – eine gemeinsame Vorgehensweise mit dem Betriebsrat vereinbart wird. Die JAV hat die Aufgabe, darüber zu wachen, dass geltende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Wenn wir dann in Ihrem Artikel lesen, dass Azubis in ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen werden möchten, ist diese Tatsache für uns nichts Neues. Das sind die Forderungen aller JAVs und Betriebsräte. Die beiden Gremien setzen Jahr für Jahr alle Hebel in Bewegung, um alle Auszubildende direkt nach dem Ausbildungsende in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu bekommen. Wenn ein Jugendvertreter seine Aufgaben ordnungsgemäß ausübt, kann es durchaus zur Konfrontation mit dem Arbeitgeber kommen. Deshalb gibt es Kündigungsschutz und „Übernahmeverpflichtung“. Was wäre denn für den Arbeitgeber einfacher, als einen Jugendvertreter nach Ausbildungsende nicht zu übernehmen. Es ist wie überall. Es gibt schwarze Schafe, die das JAV-Mandat nur für die Übernahme nutzen. Aber wir verwehren uns dagegen, das alle über einen Kamm geschoren werden. Der Großteil der in Deutschland amtierenden Jugendvertreter nimmt die ihnen gestellte Aufgabe und Verantwortung wahr und ist nicht nur wegen der Übernahme Jugendvertreter.

    Johannes Werner, 93338 Rengersbrunn Lorenz Joa, 97737 Wernfeld Marco Netrval, 97753 Karlstadt

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