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Den Schaden trägt der Steuerzahler

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Den Schaden trägt der Steuerzahler

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    Jahrelang haben die Atomkonzerne in Deutschland gewaltige Gewinne mit ihren Atomkraftwerken gemacht. Beim Bau dieser Meiler war fest zugesagt worden, daß man selbstverständlich auch späteren Rückbau und die Endlagerung übernehmen und die Kosten schultern werde. Jetzt, wo sie ihrer Verantwortung gerecht werden müßten, stehen diese Konzerne nicht mehr zu ihren Versprechungen. Wie üblich, sollen die nun zu erwartenden gewaltigen Verluste aus Rückbau und Endlagerung verstaatlicht werden. Dazu stellt man nun die entsprechenden Weichen. Zunächst verlagert man die Kraftwerke in eigene Tochtergesellschaften, wie jetzt RWE, wie vorher schon Eon, EnBW und Vattenfall. Nach 5 Jahren erlischt nach bestehender Rechtslage die Haftung der Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft. Letztere wird in Konkurs geschickt, den Schaden trägt der Steuerzahler.

    Und die Kosten für Rückbau und Endlagerung für den Steuerzahler werden nicht gering sein. Ein Streß-Test-Gutachten kommt auf Werte zwischen 47,5 bis über 300 Milliarden Euro. Angeblich zurückgestellt sollen die Atomkonzerne indes lediglich 37 Milliarden Euro haben. Und das nicht in Geld, sondern gemessen aus den geschätzten Restwerten der dann abzureißenden Kraftwerke.

    Diese Probleme hat nun die Politik scheinbar erkannt und es wurde in den Sommermonaten 2015 ein Eilgesetz über eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht (Höhe und Zeitdauer) der Atomkonzerne formuliert, allerdings bisher nicht verabschiedet. Gestern, so ist zu lesen, wurde eine weitere Beratung dieses Gesetzes erst einmal vertagt. Es ist zu vermuten, daß die Atomlobby dieses Gesetz noch entschärfen muß und dazu im Gegenzug Gefälligkeiten an die Damen und Herren der Politik gewähren muß. In Griechenland würde man von Bestechung reden, in Deutschland von einem demokratischen Prozeß.

    Hans Schwinger

    , 97525 Schwebheim

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