Der am Ende für Franken erfolgreiche "Dreißigjährige Krieg" um seinen internationalen Rechtsschutz fordert offenbar doch noch ein prominentes Opfer. Es ist der der Bocksbeutel selbst. Spätestens seit Beginn des 18. Jahrhunderts wurde die für Weinfranken typische Flaschenform ausschließlich höherwertigen Weinen der Region vorbehalten. Endgültig zementiert in der Neufassung des Deutschen Weinrechts im Jahr 1971. Es war ein wichtiges Argument des Fränkischen Weinbauverbandes vor dem Europäiscgen Gerichtshof in Luxemburg und gegenüber der Brüsseler EU-Kommission. Dem damaligen Bundeslandwirtscgaftsminister Ignaz Kiechle (CSU) aus dem bayerischen Allgäu war es letztlich zu verdanken, diesen einhelligen Wunsch der fränkischen Winzer in der Europäischen Union 1990 und seither auch in multilateralen internationalen Handelsabkommen durchzusetzen.
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