Die Überschrift des Kommentars eignet sich hervorragend zur Kennzeichnung des ESM! Denn die möglichen Auswirkungen dieses Vertragswerks können Dimensionen erreichen, die mich unwillkürlich an ein gewisses „Ermächtigungsgesetz“ denken lassen. Art. 8 Abs.2 und Art. 10 Abs.1 dieser Vereinbarung legen fest, dass die Gouverneure der ESM-Bank über den zunächst angepeilten Betrag von 700 Milliarden Euro hinaus ohne irgendeine parlamentarische Kontrolle weitere Milliardensummen von den noch zahlungsfähigen Vertragsmitgliedern in beliebiger Höhe abrufen dürfen, sobald sie dies für notwendig halten. Eine Begrenzung nach „oben“ sieht dieser Vertrag also nicht vor! Und der Bundestag hat kein Recht mehr, den ganz normalen Wahnsinn zu stoppen! Die große Mehrheit der „Regenbogen-Koalition“ der vier größten Parteien im Bundestag hat der eigenen Entmündigung zugestimmt.
Peter Anlauf, 97422 Schweinfurt