Zum Artikel muss ich noch einige Berichtigungen/Erläuterungen hinzufügen, denn ganz so einfach, wie sich das darstellt, ist die Sache mit der Rente mit 63 nicht:
Ich bin Jahr 1957, mein Mann Jahrgang 1954. Mein Mann konnte noch eine Altersteilzeitrente in Anspruch nehmen, welche über 10 Jahre lief. Das heißt er hat ab 55 Jahren mit Abschlägen bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Vom 60 bis 65 Lebensjahr konnte er zu Hause bleiben und dann Rente beziehen. Man muss dazu sagen, dass er ab dem 14. Lebensjahr zwei Drittel seines Arbeitslebens auf dem Bau gearbeitet hat.
Für mich war immer klar, dass ich mit 63 in Rente gehen will, da auch ich ab dem 16. Lebensjahr – trotz zwei Kindern – immer beschäftigt war. Anfangs Vollzeit, dann halbtags und die letzten ca. 10 Jahre mit 30 Wochenstunden. Mein letzter Bruttolohn hat 2585 Euro betragen.
Im letzten Jahr habe ich ein Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung geführt, in dem ich über folgendes aufgeklärt wurde:
Meine Altersrente für besonders langjährige Versicherte erhalte ich nur, wenn ich bis 63 Jahre und 10 Monate arbeite, das wäre also zum 01.06.2021 (Anmerkung: Ich habe bis Ende Juli 2020 46 Jahre und 11 Monate gearbeitet). Die Höhe dieser Rente hätte nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung ca. 1172 Euro betragen.
Gehe ich mit 63 Jahren (was ich jetzt auch zum 01.08.20 getan habe) in Rente, gibt es nur noch die Altersrente für langjährig Versicherte und es werden 10,5 % (= 35 Kalendermonate) lebenslang abgezogen. Die Höhe dieser Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt nun 1067,91 Euro.
Eine dritte Variante wurde mir ebenfalls aufgezeigt: Würde ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, hätte ich bereits zum 01.08.19 brutto 1346,44 Euro erhalten, von denen ebenfalls KV- und PV-Beiträge abgezogen werden. Für diese Erwerbsminderungsrente hätte ich aber schon zuvor mit längeren Kranken- bzw. Fehlzeiten und natürlich entsprechend diagnostizierten Krankheiten aufwarten müssen, was ja – zum Glück auch – nicht der Fall ist.
Was mir aber zuvor nicht klar war, ist, dass bei der Rente mit 63 nicht die 10 Monate (0,3 % pro Monat) bis zum regulären Eintritt der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ abgezogen werden, sondern 35 Monate (= 10,5 %) bis zum regulären Renteneintritt 65 und 11 Monate, ganz egal wie viele Versicherungsjahre man schon hinter sich hat.
Im Hinblick auf die von der Regierung beschlossene „bedingungslose Grundrente“ kam mir die ganze Rentenberechnung sehr ungerecht vor und ich habe deshalb an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geschrieben. Auch eine Antwort habe ich erhalten.
Ich möchte noch anfügen, dass ich zum Glück im öffentlichen Dienst beschäftigt war und zusatzrentenberechtigt bin. Von dieser Zusatzrente werden jedoch auch die 10,5 % für den Renteneintritt mit 63 sowie Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe abgezogen. Unterm Strich habe ich nun etwas mehr Rente als früher Nettoeinkommen bei Lohnsteuerklasse 5.
Ich will auch nicht jammern, es geht uns soweit gut, die Kinder sind versorgt und wir können ein Eigenheim genießen, aber insgesamt läuft etwas eklatant schief bei der Rentenversorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Falls nun noch Kommentare von cleveren Versicherungsleuten kommen sollten, dass ja allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Höhe der künftigen Rente bekannt ist und es jedem frei steht , sich mit Riester-/Rürop-Renten zusätzlich abzusichern: Mit Hausbau und den damit verbundenen Rückzahlungen sowie den Studium-Finanzierungen unserer beiden Kinder, gab´s keine Luft mehr nach oben!
Ursula Wohlfahrt, 97753 Gambach