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Joachim Gaucks Familienverhältnisse sorgen weiter für Diskussionen

Leserbriefe

Joachim Gaucks Familienverhältnisse sorgen weiter für Diskussionen

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    Wird mit Gauck eine Konkubine als „First Lady“ ins Schloss Bellevue einziehen? Peinlich diese Vorstellung. Anders als die „nicht eheliche Lebensgemeinschaft“ unter ledigen, nicht verheirateten Personen, sieht unsere Rechtsordnung eine Verbindung zwischen einer noch durch das Eheband gebundenen Person und einem anderen Partner als „wilde Ehe“ und als permanenten Ehebruch, als einen Unrechtstatbestand also, an. Wer seine persönlichen Lebensbedingungen nicht in Ordnung halten kann und will, beschädigt die Würde des Amtes eines Staatspräsidenten aufs Schärfste, noch bevor er gewählt ist. So jemand darf nicht „Erster Mann im Staate“ werden und sollte dem Deutschen Volk nicht zumuten, seine mangelhaften Vorstellungen von bürgerlicher Moral zu ertragen. Nein, Gauck ist und bleibt eine Fehlentscheidung derer, die ihn als Staatspräsident vorzuschlagen die Chuzpe hatten. Sie erteilen damit nicht nur den Vorstellungen unserer Verfassung (Artikel 6, Abs. 1GG) eine Absage, sondern belegen mit der Nominierung von Gauck auch, dass ihnen der Geist der Verfassung gleichgültig und fremd ist.

    Robert Maria Schmitt,

    97447 Gerolzhofen

    Hinsichtlich der Tatsache, dass Gauck mit seinem derzeitigen Familienverhältnis Bundespräsident werden will, sehe ich Probleme ganz anderer Art. Ich frage mich, worin besteht das Wesen einer Ehe? Familienpolitiker Norbert Geis möchte diese Verhältnisse bei Gauck geordnet wissen, „damit insoweit keine Angriffsflächen geboten werden“. Das ist eine rein politische Sichtweise, keine sozial-ethische, eine christliche Sichtweise schon gar nicht. Ferner: Heiraten, wenn man Bundespräsident werden will, also einen Trauschein vorlegen! Man kann doch eine Ehe nicht in Verbindung mit einem „Überwachungsverein“ eingehen. Eine Ehe sollte nicht auf Gesetzesebene gestellt werden. Paulus spricht die Probleme der absoluten Gesetzesbefolgung an (Galater 4, 4-6), wenn er erklärt, dass Christus uns von der Starre einer Gesetzespflicht befreit hat und uns zu Eigenverantwortung anregt. Gauck sieht die Ehe wohl auch als Gesetz? Denn schon 2010 versicherte er, er werde seine Lebensgefährtin heiraten, wenn er Präsident würde – sonst wohl nicht?

    Dietrich Steinbauer, 97074 Würzburg

    Gleich vorneweg: Ich bin keine Anhängerin von Herrn Gauck, da ich viele seiner Ansichten (z. B. zur Occupy-Bewegung) für höchst fragwürdig halte. Wenn sich aber nun Kirchenmänner und andere selbst ernannte Moralapostel lautstark daran stören, dass Gauck in „wilder Ehe“ lebt, möchte ich daran erinnern, dass es in Deutschland glücklicherweise keine Staatskirche gibt – auch wenn die Trennung zwischen Kirche und Staat leider noch viel zu lasch gehandhabt wird. Und dass sich Moral und Anstand, um einmal die viel zitierten Schlagworte zu benutzen, weder automatisch einstellen, wenn man zu einer bestimmten Kirche gehört (nicht einmal bei den dortigen „Würden“trägern, siehe das traurige Beispiel des Missbrauchsskandals), noch wenn man „ordnungsgemäß“ verheiratet ist (auch dazu gibt es viele Beispiele), ist eigentlich auch eine Binsenweisheit.

    Anja William, 97424 Schweinfurt

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