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Man sollte bereits geltende Gesetze anwenden

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Man sollte bereits geltende Gesetze anwenden

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    Die Behauptung, dass Deutschland Zahlungen mit Bargeld in unbegrenzter Höhe erlaubt, entspricht nicht den Tatsachen. Gibt es doch  umfangreiche Überwachungs- und Meldepflichten im seit 25.10.93 geltenden  Geldwäschegesetz (GwG). Darin sind für die Finanzindustrie (Banken usw.)  Steuerberater, Spieleanbieter, Immmobilienmakler und mit Einschränkungen  bei Notaren auch die Bargeldzahlungen reglementiert. Auch sind  Bargeldtransaktionen an deutschen Bankschaltern kaum mehr möglich, meist  kostenpflichtig und ab 15 000 Euro dem Finanzamt anzeigepflichtig.  Selbst bei kleineren Bartransaktionen besteht bei Geldwäscheverdacht  unter Strafandrohung eine Meldepflicht. Zoll und Bundespolizei sind  verpflichtet, an der Grenze oder am Flughafen Bargeld und  gleichgestellte Zahlungsmittel von 10 000 Euro oder mehr anzuzeigen. In  oder aus dem EU-Wirtschaftsraum zu verbringendes Bargeld von über 10 000  Euro ist seit dem 15.06.2007 vorher schriftlich anzumelden (Verordnung  EG 1889/2005). Zudem erfolgte bereits durch die Abschaffung der 500  Euro-Banknote eine weitere Einschränkung im Bargeldverkehr.

    Brüssel verweist mit der Absicht, generell für Bargeldzahlungen eine  Obergrenze von 10 000 Euro einzuziehen darauf, kriminellen  Organisationen den Bargeldverkehr zu erschweren. Aber wie wäre es, wenn  stattdessen die bereits geltenden Gesetze angewandt würden? Stattdessen  akzeptiert die EU die weltweite anonyme mehrwertsteuerbefreite Bezahlung  mit Kryptowährungen über das Internet oder Darknet. So ist z.B. der  Bitcoin mit einem Gesamtgegenwert von mittlerweile über 1 Billion  US-Dollar von vielen Firmen als Gegenwert akzeptiert und gilt in der EU  als offizielles Tauschmittel (Richtlinie 2018/843 EU). Damit sind  bequem, anonym und ohne Landesgrenzen große Beträge transferierbar. Dass kriminelle Gelder in Offshorefirmen und Steueroasen verwaltet werden,  ist auch im Brüssel kein Geheimnis.

    Wozu dient also dieser Vorstoß? Die geplante weitere Einschränkung von  Bartransaktionen würde in jedem Fall die Einführung von Negativzinsen  ermöglichen. Sollte dies wie bereits mehrfach angedeutet in Erwägung  gezogen werden, sind die deutschen Sparer um einen weiteren Teil ihrer  Ersparnisse beraubt.

    Helmut Renninger, 97508 Grettstadt

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