Der sogenannte Hauptstadtvertrag ist ein Vertrag von 1992 über die Zusammenarbeit der Bundesregierung und des Berliner Senats zum Ausbau Berlins als Hauptstadt der Bundesrepublik und zur Erfüllung seiner Funktion als Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Berlin hat als Hauptstadt sicherlich erhöhte Ausgaben für Sicherheits- und Infrastrukturmaßnahmen. Diese sollen auch gerne ausgeglichen werden. Aber muss der deutsche Steuerzahler neben den Leistungen des Länderfinanzausgleichs auch „hauptstadtbedingt“ Leistungen für zum Beispiel die Berliner Philharmoniker (7,5 Millionen Euro), die Opernstiftung (zehn Millionen Euro), die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und den Hauptstadtkulturfonds (15 Millionen Euro) tragen? Mit den 1,1 Milliarden Euro im Rahmen des neuen Hauptstadtvertrags wurde jetzt Berlin eine Steigerung der bisherigen Leistungen um unglaubliche 85 Prozent zugestanden. Über eine solche Leistungsexplosion hätten sich zum Beispiel auch die Rentner gefreut. Dass man auch sparen kann oder muss, zeigt ein weiterer Artikel der Main-Post. Der Bund kauft 104 ausgemusterte (!) Leopard-Panzer als „wehrtechnisches Fundament für die Stärkung der Panzertruppe“.
Aber vielleicht sind die wenigstens einsatzfähig – aber das wäre ein ganz anderes Kapitel. Fazit: Reiches Berlin – armes Deutschland.
Rupert Sandfuchs, 97753 Karlstadt