Laut Artikel verhängte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gegen den Polizeihauptkommissar die disziplinarische Höchststrafe: Der Ex-Polizist verliert seine Pension, und muss sich mit einer gesetzlichen Rente zufriedengeben. Da fragt man sich, was eigentlich die derzeit rund 26 Millionen Rentner verbrochen haben, die auch die gesetzliche Rente bekommen. Wobei der Beamte bereits mit 60 Jahren seine Pension erhielt, der normale Rentner aber bald bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten muss, und während der gesamten Arbeitszeit Rentenversicherungsbeiträge einzahlt, für den Beamten dies aber der Staat tätigt. Seit etlichen Jahren wird diese Ungerechtigkeit angeprangert, wird sich aber wohl nie ändern, da Politiker ja selbst oft betroffen sind und sich natürlich nicht selbst ins eigene Fleisch schneiden wollen. Die Frage ist nur, wie lange das noch finanzierbar ist.
Günter Bauer, 97424 Schweinfurt
Seit langem schon ärgert mich die Zwei-Klassen-Altersversorgung in diesem Land. Dieser Pressebericht bringt daher sprichwörtlich das Fass zum Überlaufen. Die „arbeitende“ Bevölkerung sollte gegen diese augenscheinliche Ungerechtigkeit massiv protestieren. Es kann nicht angehen, dass verbeamtete Bürger teils horrende Pensionen (aus Steuermittel!) beziehen, während andere trotz jahrzehntelangem beruflichen Engagement vergleichsweise bescheidene Rentenbezüge erhalten. In einer Reihe europäischer Nachbarländer ist das wesentlich gerechter gestaffelt. Ein eklatantes Beispiel ist die Pensionsregelung im Deutschen Bundestag: Es reicht aus, eine Wahlperiode im Parlament zu sitzen (ohne jeden Leistungs-Nachweis!), um eine Altersentschädigung von rund 1000 Euro zu erreichen! Dafür müsste ein Normal-Bürger jahrzehntelang tagtäglich schuften.
Eugen Preißinger, 97334 Sommerach