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Was für ein Hohn!

Leserbriefe

Was für ein Hohn!

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    Welch eine Heuchelei! Zu den Fakten wie folgt zur Erinnerung: Im Jahr 2004 wurden Betriebsrenten einfach und ohne Mitteilung an die Betroffenen sowohl mit dem Arbeitnehmer- als auch dem Arbeitgeberbeitrag in der Auszahlungsphase belegt, heißt, dass die in der Arbeitsphase vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits gezahlten Beiträge erneut doppelt, dann vom Rentner alleine gezahlt werden müssen. Betroffen sind ca. sechs Millionen, die ca 20 Prozent ihrer Rente verloren haben. Sowas nennt man landläufig Betrug. Die nun Verantwortlichen der damals beteiligten Parteien, federführend jetzt Gesundheitsminister Spahn sowie die SPD, Herr Scholz, wollen den Fehler beheben und die sogennante Doppelverbeitragung beenden. Per Bauerntrick, anders kann man das nicht ausdrücken, wird nun beschlossen, den damaligen Freigrenzbetrag von Euro 159,25 in jetzt einen Freibetrag in der gleichen Höhe umzuwandeln. Folge hieraus: Wer eine Betriebsrente von 318 Euro bezieht, was dem Doppelten des nun dann geltenden Freibetrages entspricht, muss künftig nur noch den halben Beitragssatz leisten . Laut Angabe der Regierung betrifft dies 60 Prozent der betroffenen Betrogenen. Problem gelöst!? Denkste, denn 40 Prozent der Betrogenen werden weiterhin verarscht! Sie müssen natürlich weiterhin, wenn auch abgestuft, den Freibetrag von 159,25 Euro übersteigenden Restbetrag ihrer Betriebsrenten, doppelt löhnen.Bundesratsminister Hermann (CSU) trifft dazu folgende Aussage: Die bayerische Staatsregierung hatte eine Bundesratsinitiative gegen die von vielen Rentnern als "ungerecht" empfundene Doppelverbeitragung gestartet. "Private Vorsorge muss sich lohnen". Die 40 Prozent werden aber mit rund 25 Euro im Monat entlastet. Dies wird dann von der Politik so hingestellt, dass man dadurch Vertauen aufbaut. Was für ein Hohn! Vertraut haben alle darauf, dass sie nach Art. 3 Grundgesetz behandelt werden, denn dort steht "dass alle Menschen gleich seien". Das kann ich hier jedoch nicht erkennen! Ich bin gespannt, ob es irgend eine Institution gibt, die rechtlich dagegen vorgeht, befürchte jedoch, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht wieder alles für rechtens erklärt.

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