Zu Ihrem Artikel wäre es doch einmal interessant zu erläutern, was man unter Rettung aus Seenot verstehen darf. Soweit mir bekannt ist, ist der Begriff „Seenot“ nirgends juristisch exakt fassbar. Bei Wikipedia finden sich dazu verständliche Aussagen. Eine andere mögliche Beschreibung habe ich in der österreichischen „Kronen“-Zeitung gefunden: Es müsse allen geholfen werden, die alleine „nicht in Sicherheit gelangen können und auf See verloren gehen.“ Wo immer auf den Meeren müssen die in „Seenot“ geratenen aus dieser Situation befreit, d.h. gerettet werden.
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