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Wo war in diesen Fällen die Fürsorgepflicht der Eltern?

Leserbriefe

Wo war in diesen Fällen die Fürsorgepflicht der Eltern?

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    Man kann es fast nicht glauben, was da in dem Ort Poppenlauer, anlässlich des Faschingsumzuges geschah. Wenn sich hier Jugendliche/Minderjährige - meist um die 15 Jahre alt - regelrecht besauffen, so ist dies schlimm genug, wenn aber -wie die Medien berichten - „Frauen“ vielleicht gar „Mütter“ per Pkw für Nachschub von alkoholischen Getränken sorgten, dann kann man in der Tat eigentlich nur von außerordentlicher „Dummheit“ und ohne jegliche Sorgfaltspflicht sprechen. Erwachsene sollten schon wissen, wie gefährlich gerade für Minderjährige Alkohol sein kann. Verantwortliche für Faschingsumzüge machen sich elementare Gedanken, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und werden dann da und dort und in zunehmenden Maße durch Koma-Suff, Beleidigungen und teils auch rüpelhaftes Benehmen Einzelner (auch Erwachsener), enttäuscht. Wenn Minderjährige und Jugendliche sich eklatant besauffen und dann sogar in Kliniken eingeliefert werden müssen, dann besagt dies sehr wohl alles. Wo war in diesen Fällen die Fürsorge- pflicht der Eltern? In der Tat ein totales Versagen! Einsatzkräfte aller Art sollten würdevoll respektiert und keinesfalls auch noch bespuckt werden. Eine Unverschämtheit sondergleichen . Die Wertebegriffe: Moral, Disziplin, Zufriedenheit, Genügsamkeit und Dankbarkeit werden leider immer mehr fatal mit Füßen getreten.

    Georg Schmidmeier sen., 97076 Würzburg

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