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Unterm Strich: Erst fragen, dann knipsen!

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Unterm Strich: Erst fragen, dann knipsen!

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    Nun dürfen wir nach vielen Monaten der Unsicherheit wieder reisen – aber wir dürfen nicht einfach alles knipsen, was uns vors Handy oder gar vor die Leica kommt. Bei Nacht gemachte Fotos vom Eiffelturm können uns zum Beispiel teuer kommen. Denn das Beleuchtungsunternehmen Sete Illuminations hat sich die Urheberrechte am beleuchteten Eiffelturm gesichert. Neben Frankreich sträuben sich auch Dänemark und Italien gegen die Freiheit, zu knipsen, was man will. Um es noch komplizierter zu machen: Bei Tag darf der Eiffelturm fotografiert werden. Denn in Frankreich erlischt 70 Jahre nach dem Tod eines Schöpfers das Urheberrecht – der Eiffelturm-Erbauer Gustave Eiffel verstarb 1923. Die Beleuchtung hingegen, die das Wahrzeichen der französischen Hauptstadt bei Nacht umgibt, ist als Kunstwerk seit 1985 urheberrechtlich geschützt. Man darf gespannt sein, wann ein schlauer Schreiner die wackligen Mauern am Kolosseum (oder den schiefen Turm in Pisa) abstützt und das ganze zu einem eigenen Kunstwerk erklärt. Schon heißt es: „Erst fragen, dann knipsen!“ Oder eine Blumenhändlerin legt am Geburtstag der Queen am Zaun von Buckingham Palace einen fetten Strauß ab – schon braucht man zum Ablichten des Gesamtkunstwerkes ihre Erlaubnis. Da könnte es einem als Unterfranke direkt in den Fingern jucken, selbst auch mal Urheber zu werden – indem man die Mauer der Marienburg in Würzburg in Leuchtfarbe mit einem Graffiti-Spruch verziert: „Macht den Mainkai autofrei“, oder so. Und wehe, das „Kunstwerk“ fotografiert dann irgendwer ohne meine Erlaubnis.

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