Unsere Landesregierung hat es verkündet: Sogenannte körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden. Was man darunter zu verstehen hat: Auf jeden Fall der Besuch beim Friseur, aber auch zum Beispiel Gesichts- und Fußpflege, oder das Nagelstudio. Ach ja – Sack Zement – die körpernahen Baumärkte hätte ich fast vergessen. Körpernahe Dienstleistungen sind grundsätzlich solche, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann – logo. Nein, nicht solche „Dienstleistungen“, an die Sie jetzt vielleicht denken. Ich meine jene, die eine Chance für den geplagten Einzelhandel wären. Dort müsste man sich einfach auf die körpernahen Service-Tugenden besinnen, um unter diesem Etikett möglichst bald wieder öffnen zu dürfen. Ich denke da an Textil-Fachkräfte, die ihren Kunden vor dem Spiegel nicht nur die Schulterpolster des neuen Sakkos zurechtzupfen, sondern die noch wissen, wie man dem Sprichwort „Kleider machen Leute“ zur Bedeutung verhilft. Oder Schuh-Fachverkäufer, die beim körpernahen Überstreifen der neuen Treter sofort mit Kennermiene feststellen, ob der Kunde damit flott unterwegs sein wird oder hinkt und lahmt. Von einer freundlichen Servicekraft ein leckeres Essen und dazu einen Gerstensaft, möglichst in Reichweite des eigenen Riechorgans, vor sich auf den Tisch gestellt zu bekommen, ist das nicht die Mutter aller körpernahen Dienstleistungen? Jemanden mit Durst und Kohldampf diese „medizinische Notwendigkeit“ noch länger zu verweigern, ist ja beinahe schon „unterlassene Hilfeleistung“ – für Wirte und Gäste übrigens.
Unterm Strich