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Arzt weist Schuld an Tod von Krebspatientin zurück

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Arzt weist Schuld an Tod von Krebspatientin zurück

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    Die 67-Jährige sei im April 1999 an einer "unglücklichen Interaktion" der Folgen einer korrekten Strahlenbehandlung nach seiner Methode und einer Diabetes gestorben, sagte Professor Klaus-Henning Hübener am Montag vor dem Hamburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in dem Prozess fahrlässige Tötung vor. Laut Anklage soll die Darmkrebs-Patientin unter der Leitung Hübeners 1988 "entgegen den Regeln der ärztlichen Kunst" mit überhöhten Strahlen-Dosen behandelt worden sein, die letztendlich mit zum Tode der Frau geführt hätten. Der Tod der Frau sei auf Grund ihrer Zuckerkrankheit schicksalhaft und unabwendbar gewesen, sagte Hübener hingegen. "Sie hätte auch bei einer anderen Strahlentherapie keine Chance gehabt, länger zu leben", meinte der 62-Jährige, der seit 1993 vom Dienst suspendiert ist.

    1993 war der so genannte UKE-Strahlenskandal in die Öffentlichkeit gelangt. Rund 300 durch Strahlen verletzte Patienten hatten in der Folge Ansprüche auf Schadenersatz gestellt, knapp 20 Millionen Euro Entschädigung wurden bislang gezahlt, davon rund elf Millionen Euro an die Patienten selbst oder ihre Angehörigen. Hübener verteidigte vor Gericht seine damalige "Sandwich-Therapie" mit Bestrahlungen vor und nach der Krebsoperation als "risikoreicheren Weg in Einklang mit dem internationalen Wissenstand". Die verstorbene Patientin habe er selbst nie behandelt oder gesehen. Die Äußerungen Hübeners seien "abenteuerlich", sagte Patientenanwalt Michael Oltmanns. Seine Strahlentherapie sei zu risikoreich gewesen. "Er hat die Verantwortung für das Bestrahlungskonzept getragen. Ich gehe nicht von einem Freispruch aus", meinte er. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass im Prozess gegen Hübener nicht der Strahlen-Skandal zur Erörterung stehe. "Wir haben über einen einzelnen Fall zu befinden", betonte er. Die Große Strafkammer 6 hat zunächst zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Dabei sollen frühere verantwortliche Ärzte der UKE-Radiologie als Zeugen gehört werden. Der Fall hatte jahrelang bei einer anderen Strafkammer des Landgerichts gelegen, bevor das Verfahren schließlich eröffnet wurde. Erst 2000 war Anklage gegen den Arzt erhoben worden.

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