Hintergrund ist die neue Hygieneverordnung der Europäischen Union, die auch den Verkauf von gegrillten Würstchen, Steaks oder Koteletts auf dem Sportplatz oder bei Vereinsfesten an gepfefferte Auflagen knüpft.
„Die Verordnung ist jetzt umgesetzt“, so gestern das Berliner Verbraucherschutzministerium auf Anfrage. Die EU-Vorgabe gilt zwar schon seit 2006, und in vielen Landstrichen der Republik sind die Auflagen bereits verschärft worden, doch die Bundesregierung hat erst jetzt die Durchführungsvorschriften fertiggestellt. So ist das Prozedere, wenn Brüsseler Beschlüsse in nationales Recht gegossen werden müssen. Möglichst bald sollen die Vorschriften im Gesetzblatt stehen, spätestens ab der nächsten Grillsaison stecken die Vereine dann in der Klemme: Viele Sportplatzbesucher wollen auf ihre Bratwurst nicht verzichten, und der Verzehr sorgt für so manchen zusätzlichen Euro in den meist klammen Vereinskassen. Doch die EU-Verordnung für den Verkauf von Lebensmitteln – ob Wurst, Pommes oder Kuchen – setzt Hygienestandards, die an vielen Spielfeldern praktisch nicht zu erfüllen sind.
So müssen die Vereine die „Zufuhr“ von warmem und kaltem Wasser gewährleisten, Papierhandtücher und Schürze sind Pflicht; auch geeignete Vorrichtungen zum Reinigen des Arbeitsgerätes müssen bereitstehen. Darüber hinaus werden die Freizeitsportler dazu verpflichtet, Lebensmittel kühl zu lagern und Abstand zur Kundschaft zu halten. Pro Verein, so verlangt es die EU, soll eine Person in Sachen Hygienepflichten belehrt werden. Das hat jedoch seinen guten Grund: Durch Nachlässigkeiten bei der Sauberkeit, sagen Experten, erkranken allein in Deutschland jedes Jahr rund 200 000 Menschen an Lebensmittelvergiftungen oder Lebensmittelinfektionen. Wobei die Dunkelziffer auf mehr als das Zwölffache geschätzt wird.
Vereinsgriller werden deshalb nach dem Willen der EU künftig wie gewerbliche Griller behandelt. Für die Kontrollen sind die örtlichen Ordnungs- oder Gesundheitsämter zuständig. Der Vorsitzenden des Verbraucherausschusses, Ulrike Höfken (Grüne), geht das alles aber viel zu weit: „Da muss man zu praxisnäheren Lösungen kommen“, fordert sie Nachbesserungen. Eine Sprecherin des Ministeriums versucht indes zu beruhigen: „Grillfeste, die einmalig und nicht regelmäßig stattfinden, fallen nicht unter die Verordnung.“
Online-Tipp
Auf www.mainpost.de finden Grillfreunde eine Umfrage zur neuen Verordnung sowie nützliche Links mit Tipps zum Thema Grillen und Barbecue.