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Unterm Strich: Die große Staubsaugerreform

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Unterm Strich: Die große Staubsaugerreform

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    Im Bereich des Staubsaugwesens brechen neue Zeiten an: Am Montag tritt die neue EU-Staubsaugerverordnung in Kraft. In den Handel kommen dann nur noch Geräte, die weniger als 1600 Watt verbrauchen. Gemäß der Ökodesign-Richtlinie wird die Energieeffizienz der Sauger in sieben Stufen angezeigt. Ziel der Staubsaugerreform sind die Senkung des Stromverbrauchs und der Schutz des Klimas. Damit dürften wohl auch die Tage des Einhand-Saugblasers, den Loriot in den 70er Jahren in einem TV-Dramolett vorstellte, gezählt sein. Der Einhand-Saugblaser Heinzelmann („Es saugt und bläst der Heinzelmann, wo Mutti sonst nur blasen kann“) zeichnete sich dadurch aus, dass er die durch den Saugstutzen angesaugte Luft in einem Filter reinigte und durch den Blasstutzen in eine Trockenhaube blies, wenn man zuvor den Blasstutzen und Schlauchstecker durch die Filterhaube zog und in die Schlauchnut steckte. Der Einhand-Saugblaser erfüllt die Energieeffizienzkriterien der neuen EU-Staubsaugerrichtlinie freilich nicht mehr. Inzwischen wurden Saugdüsen, Staubsaugerbeutel und Saugbeutelleistung so optimiert, dass Staubsauger sauberer Staub saugen – ganz gleich, ob es sich dabei um Staubsauger mit Schlauchnut oder Saugstauber mit Lauchschnut handelt. Bald gibt es neue Saugregeln auch für Nasssauger, Saugroboter und Säuglinge. Gleiches gilt für Laubsauger, Laubbläser, Saugblaser und Blaskapellen. Auch große Bohnermaschinen werden langfristig gemäß der Ökodesign-Richtlinie auf energiesparenden Biobetrieb umgestellt. Gut möglich, dass in Zukunft nur noch der Hamster bohnert.

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