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Würzburg/Berlin: Abfangjäger dürfen notfalls schießen

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Würzburg/Berlin: Abfangjäger dürfen notfalls schießen

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    Zwei Phantom-Jagdflugzeuge hatten im Luftraum über Würzburg eine Passagiermaschine gestellt, zu der der Funkkontakt abgerissen war (wir berichteten). Dabei waren die Bundeswehrpiloten auf Anordnung vom NATO-Gefechtsstand kurzfristig Überschallgeschwindigkeit geflogen, was den weithin hörbaren Doppelknall verursachte. Als der Kapitän der Verkehrsmaschine die Luftwaffenflugzeuge sah, meldete er sich über Funk und die militärische Eskorte drehte ab. Wie es zu dem Funkausfall kam, war am Dienstag noch nicht bekannt. Martin Köppel von der Flugsicherung des Flughafens München sagte, die Unternehmenszentrale der Flugsicherung in Langen habe den Vorfall dem Bundesverkehrsministerium gemeldet, in dessen Ermessen es nun liege, eine Untersuchung anzuordnen.

    Uwe Klein, Pressesprecher der Luftwaffe im Bundesverteidigungsministerium, erklärte: "Die Abfangjäger können bei Bedarf so nah an das Zielflugzeug rangehen, dass man sich mit Handzeichen verständigen kann."

    Und wenn sich der Pilot der Verkehrsmaschine daraufhin nicht über Funk gemeldet hätte? Klein: "Ein Flugzeug in zehn Kilometer Höhe bedroht zunächst niemanden." Spekuliere man aber in Richtung eines terroristischen Angriffs, so gebe das im Juni 2004 verabschiedete neue Luftsicherheitsgesetz den gesetzlichen Rahmen für weitere Maßnahmen. Dort heißt es in Paragraf 14, Absatz 3: "Die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ist nur zulässig, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist." Gewaltmittel anordnen darf nur der Bundesverteidigungsminister oder sein Vertreter.

    Dieser Paragraf des nach dem 11. September 2001 modifizierten Luftsicherheitsgesetzes ist umstritten. Über Beschwerden dagegen hat das Bundesverfassungsgericht noch zu entscheiden.

    Nach Auskunft der Bundesluftwaffe steigen so genannte Alarmrotten im Schnitt etwa 20 Mal im Jahr auf, weil Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Flug ziviler Maschinen bestehen. Die in Neuburg an der Donau und im ostfriesischen Wittmund stationierten Alarmrotten sind laut Luftwaffe rund um die Uhr einsatzbereit.

    Erst am Pfingstmontag hatte ein Abfangjäger-Einsatz Schlagzeilen gemacht, als zwei Kampfjets ein aus Polen kommendes Kleinflugzeug vom Typ Piper PA 46 abgefangen und zum Flughafen Stuttgart begleitet hatten. Auch hier war der Funkkontakt ausgefallen, ein Terrorverdacht erwies sich als unbegründet.

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