Sechsmal hatte der 60-Jährige, der als Sportschütze drei Waffen legal besaß, laut Ermittlern mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson gefeuert. Anwälte und Justizbeamte in anderen Räumen des Gerichtes dachten zunächst an einen Amoklauf und versteckten sich in Zimmern oder flüchteten aus Fenstern.
Ruf nach Metalldetektoren
Der Richter hatte den Erbprozess unterbrochen, um kurz das Urteil in einem anderen Verfahren zu verkünden. Nach der Schießerei ging der 60-Jährige in den Sitzungssaal im ersten Stock zurück und forderte den Richter auf, den Raum zu verlassen. Er werde sich nun umbringen, sagte der Mann dem Richter und einem noch anwesenden Anwalt. Dann tötete sich der verheiratete Koch, der zuhause zwei Abschiedsbriefe hinterlassen hatte, im Gerichtssaal.
Der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz forderte als Reaktion auf das Familiendrama einen flächendeckenden Einsatz von Sicherheitsschleusen in den bayerischen Justizgebäuden. Bislang werden solche Metalldetektoren, wie sie auch an Flughäfen eingesetzt sind, an vielen Gerichten nur bei einzelnen Prozessen verwendet.
Vor dem Hintergrund der Schießerei in Landshut macht sich die bayerische Staatsregierung für verschärfte Sicherheitsmaßnahmen stark. „In Zeiten zunehmender Gewalt in unserer Gesellschaft müssen wir die Konsequenzen ziehen“, sagte Justizministerin Beate Merk (CSU) am Dienstag in München. Dazu gehöre ein verstärkter Einsatz von Sicherheitsschleusen an den Gerichtseingängen. Merk räumte allerdings ein, dass man aus Gerichtsgebäuden „keine Hochsicherheitstrakte“ machen könne. „Gerichte sind ein öffentlicher Ort, an dem Verfahrensbeteiligte und Besucher ein- und ausgehen“, sagte die CSU-Politikerin.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sprach von Überlegungen, „den Vollzug des Waffenrechts deutlich stärker zu kontrollieren“. Die Landtags-SPD forderte zugleich eine Haushaltsmittelaufstockung für eine bessere Ausstattung mit Justizwachtmeistern und Metalldetektoren.
Staatskanzleichef Siegfried Schneider (CSU) kündigte an, die Sicherheitsvorkehrungen jetzt auf den Prüfstand zu stellen. Mitarbeiter von Polizei und Justiz hätten das Recht, ihre Arbeit „sicher ausführen zu können“. Noch im April werde sich das bayerische Kabinett mit dem Thema auseinandersetzen.
Ein Fall aus Schweinfurt
Vor gut zwei Jahren, am 24. Mai 2007, war in Schweinfurt ein Staatsanwalt durch einen Messerstecher schwer verletzt worden. Der 75-jährige Täter wurde in der Psychiatrie untergebracht, weil er nach Ansicht des Gerichts wegen wahnhafter Störungen zwar schuldunfähig gewesen sei, jedoch die Gefahr bestehe, dass er eine ähnliche Tat jederzeit wieder begehen könne. Der Rentner war in einem Verfahren vor dem Amtsgericht wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Am Ankläger – dem Schweinfurter Staatsanwalt – hatte er sich mit der Messerattacke rächen wollen.
Mittlerweile sind in Schweinfurt die Sicherheitsvorkehrungen erhöht: Ins Justizgebäude kommt man nur noch nach Anmeldung. Bei heiklen Verfahren wurden auch Sicherheitsschleusen wie an Flughäfen verwendet. In Würzburg gab es Überlegungen, beim Bau des neuen Justizzentrums entsprechende Einrichtungen zu installieren. Zum Bedauern mancher Richter und Staatsanwälte wurde der Plan jedoch verworfen.
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