Es ist eines dieser schwer erträglichen Schicksale, das den höchsten Gerichtshof der Niederlande am Dienstag zu einem wegweisenden Urteil zwang. Künftig darf das Leben eines Patienten auch dann mit aktiver Sterbehilfe beendet werden, wenn dieser an Demenz leidet und deshalb seinen eigenen Willen nicht mehr klar äußern kann. Voraussetzung ist allerdings eine Patientenverfügung aus der Zeit vorher.
Ein Grenzfall der Selbstbestimmung
