Im Wettstreit um den CDU-Vorsitz hat der Bewerber Friedrich Merz mit Aussagen zum Grundrecht auf Asyl massive Kritik auf sich gezogen. Doch aus juristischer Sicht begibt er sich damit offensichtlich auf dünnes Eis. Bei der CDU-Regionalkonferenz im thüringischen Seebach hatte Merz Zweifel geäußert, ob das im Grundgesetz festgeschriebene Individualrecht auf Asyl „in dieser Form fortbestehen“ könne. Merz hatte gesagt, dass Deutschland das einzige Land der Welt sei, das ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung stehen habe. Er sei seit langem der Meinung, dass offen darüber geredet werden müsse, ob dieses Asylgrundrecht „in dieser Form fortbestehen“ könne, wenn eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik ernsthaft gewollt sei. „Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt.“
BERLIN