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MÜNCHEN: Kein Volksbegehren gegen Flächenfraß

MÜNCHEN

Kein Volksbegehren gegen Flächenfraß

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    17.07.2018, Bayern, München: Ludwig Hartmann (r), Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, spricht vor den Unterstützern des Volksbegehrens gegen Flächenfraß in Bayern, die vor dem Justizpalast gegen das Urteil des Oberlandesgerichts, das das Volksbegehren als nicht zulässig erklärt hat, protestieren. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium geklagt. Der Bayerischer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil nun gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen Flächenfraß entschieden. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
    17.07.2018, Bayern, München: Ludwig Hartmann (r), Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, spricht vor den Unterstützern des Volksbegehrens gegen Flächenfraß in Bayern, die vor dem Justizpalast gegen das Urteil des Oberlandesgerichts, das das Volksbegehren als nicht zulässig erklärt hat, protestieren. Die Initiatoren des Volksbegehrens haben gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens durch das Innenministerium geklagt. Der Bayerischer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil nun gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens gegen Flächenfraß entschieden. Foto: Matthias Balk/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: Matthias Balk (dpa)

    Das von Grünen, ÖDP und rund dreißig Verbänden unterstützte Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs ist vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof endgültig gescheitert: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens seien nicht gegeben, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert in der Urteilsbegründung. Das Gericht monierte vor allem, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Regeln für die Umsetzung der geforderten Obergrenze des Flächenverbrauchs von maximal fünf Hektar pro Tag vorsieht. Auch der Volksgesetzgeber sei aber verpflichtet, „die wesentlichen Bestimmungen einer Sachmaterie selbst zu regeln“, kritisierte Küspert.

    Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten die Aufteilung der fünf Hektar auf die einzelnen Kommunen einer Regelung im Landesentwicklungsprogramm überlassen: Er halte es für einen „charmanten Weg“ die grundsätzliche Zielbestimmung eines Gesetzes „einfach und knapp zu halten“, sagte Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann nach dem Urteil. Das Gericht habe jedenfalls die Messlatte auch für künftige Volksbegehren sehr hoch gelegt, kritisierte Hartmann: „Auch viele im Landtag verabschiedete Gesetzt erfüllen diese Messlatte bislang nicht.“

    „Bürger können Folgen nicht überblicken“

    In seiner sechsseitigen Urteilsbegründung stellt das Gericht zwar fest, dass eine Flächenbeschränkung nicht zwingend ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Planungshoheit sein muss. Die „Güterabwägung“ zwischen diesem Recht und dem Ziel des Volksbegehrens müsse aber – anders als im vorliegenden Gesetzentwurf – klar ersichtlich sein. Dies gelte umso mehr, als durch die Einschränkung des Flächenverbrauchs neben dem angestrebten Schutz der Umwelt auch „konkurrierende Interessen des öffentlichen Wohls“ wie etwa die Schaffung von Wohnraum oder die Sicherung von Arbeitsplätzen betroffen seien. Angesichts der komplexen Materie und der „Regelungsdefizite“ des Gesetzesvorschlags sei es zudem „zweifelhaft, ob die Stimmberechtigten bei einem Volksentscheid über den Gesetzentwurf überhaupt dessen Auswirkungen überblicken“ könnten, kritisierte Richter Küspert.

    Eine klare juristische Abfuhr, die die Initiatoren des Volksbegehrens so wohl nicht erwartet hatten. Der Grüne Hartmann gab sich dennoch kämpferisch: „Die Tür für eine Höchstgrenze ist ja nicht komplett zugeschlagen worden.“ Seine Partei werde weiter gegen den Flächenfraß in Bayern kämpfen. „Wir werden die gnadenlose Zerstörung Bayerns zu einem zentralen Thema des Landtagswahlkampfs machen“, sagte auch Richard Mergner, Landesvorsitzender beim Bund Naturschutz: „Diejenigen, die jetzt vielleicht frohlocken, dass der Flächenverbrauch nun uneingeschränkt weitergehen kann, die werden sich täuschen“, glaubt Mergner.

    Söder: Verbote falscher Weg

    „Wir hatten gehofft, dass die Entscheidung so kommt“, freute sich dagegen Ministerpräsident Markus Söder (CSU): „Der Ansatz, den die Grünen gewählt haben, ist der falsche Weg“. Auch Bauministerin Ilse Aigner (CSU) zeigte sich erleichtert. „Natürlich müssen wir verantwortungsvoll mit unseren Flächen umgehen“, sagte sie: „Wir wollen das aber nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen für die Kommunen schaffen.“

    Zustimmung für die höchstrichterliche Ablehnung des Volksbegehrens gab es aber auch von SPD und Freien Wählern: Die beiden Oppositionsparteien fordern zwar auch einen sinkenden Flächenverbrauch in Bayern, stufen die uneingeschränkte Planungshoheit der Kommunen aber als noch wichtiger ein.

    Mit dem Volksbegehren sollte die Flächenversiegelung in Bayern durch neue Gebäude, Parkplätze oder Straßen von heute rund 13 Hektar ab 2020 auf fünf Hektar pro Tag reduziert werden. Rund 48 000 Bürger hatten das Anliegen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Das Innenministerium hatte das Volksbegehren bereits im April wegen verfassungsrechtlicher Bedenken abgelehnt.

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