In Deutschland ist die Prügelstrafe seit spätestens 1973 abgeschafft. Deshalb ist das, was eine Schule im US-Bundesstaat Georgia zum Schuljahresanfang eingeführt hat, bei uns undenkbar: Eine neue Verordnung legt dort detailliert fest, wie Schüler mit Prügeln zu bestrafen sind.
„Wir nehmen Disziplin an unserer Schule sehr ernst.“, gab Jody Boulineau, die Rektorin der Georgia School of Innovation and the Classics in Zephzibah (GSIC), dem Lokalsender WRDW zu Protokoll. Und so führte die Schule für das neue Schuljahr eine Regelung zur körperlichen Züchtigung ihrer Schüler ein. „Es ist für uns nur ein weiteres Mittel in unserem disziplinarischen Werkzeugkasten.“, sagt Boulineau.
Eltern mussten vorab zustimmen
Die Eltern der Schüler - unterrichtet werden an der GSIC Schüler vom Kindergartenalter bis zur neunten Klasse - mussten der Prügelstrafen-Regelung vorab zustimmen. Im Ernstfall werden die Schüler nun in ein Büro gebracht, wo sie hinter verschlossenen Türen ihre Hände auf die Knie oder ein Möbelstück legen müssen. Anschließend erhalten sie Paddelschläge auf den Hintern.
Das Formular, das die Eltern unterschreiben sollten, sieht laut WRDW höchstens drei Schläge mit einem maximal 60 Zentimeter langen, 15 Zentimeter breiten und 0,6 Zentimeter dicken Paddel vor. Rund ein Drittel der befragten Eltern stimmte der neuen Prügelstrafen-Regelung zu.
Anders als bei uns ist die Prügelstrafe in den USA allerdings nie flächendeckend abgeschafft worden, in 20 Bundesstaaten ist sie nach wie vor erlaubt, darunter neben Georgia beispielsweise auch Texas, Kansas oder Florida. Allerdings ist es laut WRDW selten, dass Schulen genaue Regeln für die Prügelstrafe einführen, wie es die GSIC jetzt getan hat.
Gemischte Reaktionen
Laut CBS News erhielt die Schule gemischte Reaktionen aus der Elternschaft. Diese reichten von „Großartig, es wurde Zeit!“ bis „Ich kann nicht glauben, das Sie das tun!“ Für Kinder, deren Eltern der Prügelstrafe nicht zustimmten, gibt es übrigens eine Alternativ-Strafe: Sie werden bis zu fünf Tage lang der Schule verwiesen.