Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht nur noch vorübergehend als zulässig eingestuft. Bis zur Einführung alternativer Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei dürften Brutbetriebe männliche Küken jedoch weiter töten, urteilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag. (BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16)
LEIPZIG